Die BBU schafft ab diesem Herbst Bedingungen für die Wiederaufnahme der akademischen Tätigkeiten mit klassischem Ablauf

Die Studierenden der Babeș-Bolyai-Universität Klausenburg (BBU) werden ab Oktober im akademischen Jahr 2021-2022 zu den Lehrveranstaltungen mit physischer Anwesenheit zurückkehren, unter gewissen Bedingungen die den Impfstatus und die Entwicklung der COVID-19-Pandemie betreffen.

Diese Entscheidung wurde am Donnerstag, den 29. Juli 2021 vom Senat der BBU auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Universität getroffen, Vorschlag der infolge der Beratungen mit den Vertreter/innen der Studierenden erarbeitet wurde.

Laut diesem Dokument werden folgende Studierende physisch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können:

  • Studierende die gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft wurden und seit der Vollendung des Impfschemas 10 Tage vergangen sind;
  • Studierende die das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests vorweisen, das nicht älter ist als 72 Stunden;
  • Studierende die das zertifizierte negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorweisen, das nicht älter ist als 24 Stunden;
  • Studierende die sich zwischen dem 15. und 180. Tag nach einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2 befinden.

Gemäß desselben Dokuments werden die Studierenden, die keiner dieser Kategorien entsprechen, die Möglichkeit haben, sich durch Online- oder anderen alternativen Mitteln an den Lehrveranstaltungen zu beteiligen, unter Bedingungen die von jeder Fakultät entsprechend des jeweiligen Profils, der Fachrichtung und der zur Verfügung stehenden Ressourcen festgelegt werden, während vorgesehen wird dass die Prüfungen im klassischen bzw. Standardformat für alle Formen des Studiums stattfinden werden.

Infolge des Vorschlags der Vertreter/innen der Studierendenorganisationen werden die erwähnten Kategorien von Studierenden auch in den Wohnheimen der BBU untergebracht, mit der Einhaltung der zu dem Zeitpunkt auf nationaler Ebene zur Prävention der Infektionen mit SARSCoV-2 geltenden Kapazitätsbegrenzungen, während die Studierenden, die sich infolge erwiesener medizinischer Gründe sich nicht impfen lassen können unter speziellen Bedingungen untergebracht werden und sich durch online-Mitteln an die akademischen Tätigkeiten (oder auf anderen, alternativen Wegen die von der jeweiligen Fakultät festgelegt werden) beteiligen werden.

„Die BBU hat sich bemüht, für jene die auf klassischer Weise zum Studium zurückkehren wollen, diese Möglichkeit anzubieten, aber unter sicheren Bedingungen für diesen, für die gesamte akademische Gemeinschaft und für die Stadt und mit der Wahrung des Rechts der Studierenden auf Bildung, die sich vorläufig gegen die Impfung ausgesprochen haben, und mit Schonung und Respekt für die verschiedenen persönlichen Situationen. So versuchen wir den Bedürfnissen aller Studierenden und unserer akademischen Gemeinschaft entgegenzukommen, natürlich mit der Zusicherung aller Bedingungen der sanitären Sicherheit und mit Einhaltung der diesbezüglichen Vorkehrungen auf nationaler Ebene. Natürlich haben wir all diese Bestimmungen auch mit den Vertreter/innen unserer Studierenden besprochen, die öffentlich die Bemühungen der Universität unterstützt haben und weiterhin unterstützen. Zusätzlich versuchen wir, wie schon erklärt, zusammen mit den Vertreter/innen des Studierendenrates der BBU, den Wünschen der Studierenden entgegenzukommen und sie beim Zugang zur Impfung zu helfen, so dass wir ehestmöglich zu den normalen, natürlichen Bedingungen in der Unterbringung und im Studium zurückkehren zu können”, erklärt der Rektor der BBU, Univ.-Prof. Dr. Daniel David, und ergänzt damit, dass “die BBU, als eine Einrichtung die sich dem Wissen widmet, ihre Entscheidungen auf die Wissenschaft basiert und die nationale Impfkampagne einschließlich in Zusammenarbeit mit den Vertreter/innen der eigenen Studierenden, auf den studentischen Campussen, unterstützt.”

Diese Beschlüsse werden entsprechend der Entwicklung der Pandemie, mit der Beteiligung und rechtzeitiger Benachrichtigung der Involvierten aktualisiert.