Die Stellungnahme der BBU zu den Beschlüssen betreffend den Unterricht der rumänischen Sprache in den Schulen der nationalen Minderheiten

Die Babeș-Bolyai-Universität begrüß tdie Initiative des Nationalen Ministeriums für Bildung zur Regelung des Unterrichts der rumänischen Sprache in den Klassen mit Unterricht in den Sprachen der nationalen Minderheiten. Unsere Einrichtung sieht hingegen kritisch die Formulierung dass im Grundschulwesen, in den Klassen mit Unterricht in den Sprachen der nationalen Minderheiten die Unterrichtsstunden in rumänischer Sprache und Literatur gemäß des Lehrplans von Lehrern mit höherem Studium dieses Faches unterrichtet werden (Art. I Punkt 17 der RegierungsverordnungNr. 9 vom 23.August 2018), eine Formulierung die für zu schroff betrachtet wird.

Gegenwärtig fehlt in der Liste der Bachelor-Fachrichtungen der Eintrag “rumänische Sprache als Fremdsprache”und das Absolvieren der Fachrichtung rumänische Sprache und Literatur welche die berufliche und psychopädagogische Bildung für den Unterricht der rumänischen Sprache für Nicht-Muttersprachler nicht garantieren kann. Andererseits funktioniert im Rahmen der Fakultät für Philologie an der BBU ein optionales Modul (akkreditiert 2008) unter der Benennung Rumänisch als Fremdsprache (Nicht-Muttersprache). Dieses Programm kumuliert die gesamte Lehrerfahrung und die Hilfsmaterialien des Projekts “Perfektionierung des Lehrpersonals im Schulwesen, welches Rumänisch (Rumänisch als Nicht-Muttersprache) in den Einrichtungen der nationalen Minderheiten unterrichten”

Falls dieses Modul in ein Masterprogramm überführt wird, könnte man die entsprechende Heranbildung der Lehrer/innen, die Rumänisch als Fremdsprache im Grundschulwesen unterrichten werden, gewährleisten. Die BBU verfügt über die Kapazität, diese Bildung durchzuführen.

Deshalb halten wir gegenwärtig für opportun, einige Ausnahmen von den sehr restriktiven Bestimmungen der vorliegenden Regierungsbeschlusses zu ermöglichen, nämlich das Schaffen von Bildungsmöglichkeiten für Lehrer/innen des Grundschulwesens mit einer langen Erfahrung im Unterricht des Rumänischen als Fremdsprache (Nicht-Muttersprache), sowie für diejenigen, die in diesem Sinne schon an einer Weiterbildung im Rahmen von Förderprojekten teilnehmen, zu ermöglichen.